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Wie hoch ist Ihre
Förderung 2026?

Erhalten Sie in rund 60 Sekunden eine erste Förderindikation für Wärmepumpe, neue Heizung, Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung.

bis 80 %Heizungsförderungbis 20 %Einzelmaßnahmen mit iSFPsofortErgebnis in Euro
01 Vorhaben02 Angaben03 Ergebnis
Was möchten Sie fördern lassen?
Richtig einordnen

Der Rechner zeigt Potenzial.
Die Prüfung schafft Sicherheit.

Fördersätze allein entscheiden nicht über die Auszahlung. Wichtig sind auch technische Voraussetzungen, förderfähige Kosten, Vertragsgestaltung und der richtige Zeitpunkt des Antrags.

01

Förderpotenzial berechnen

Sie sehen eine realistische Größenordnung für Zuschuss und verbleibende Investition.

02

Vorhaben fachlich prüfen

Wir prüfen Maßnahme, Gebäude, technische Anforderungen und erforderliche Nachweise.

03

Antrag sauber vorbereiten

Erst wenn Reihenfolge und Unterlagen stimmen, sollte das Vorhaben förderkonform starten.

Klar beantwortet

Fragen zum Förderrechner 2026.

Die wichtigsten Antworten vor Ihrer Anfrage – direkt und ohne Fachchinesisch.

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit 21. Juli 2026?+

Die Grundförderung beträgt 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer können 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 %, 30 % oder 40 % hinzukommen. Für die selbstgenutzte Wohneinheit ist die Gesamtförderung auf 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Wie werden Kinder beim Einkommensbonus berücksichtigt?+

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren in der selbstgenutzten Hauptwohneinheit, erhöht sich die Einkommensgrenze nach den aktuellen KfW-Bedingungen pauschal und einmalig um 10.000 €. Weitere Kinder erhöhen die Grenze nicht zusätzlich. Deshalb fragt der Rechner nur Ja oder Nein ab.

Welche Kosten werden bei einer Heizung berücksichtigt?+

Für die erste Wohneinheit werden bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 € berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 €, für jede weitere jeweils 8.000 € hinzu.

Gibt es den iSFP-Bonus weiterhin?+

Ja. Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen kann der iSFP-Bonus 5 % betragen. Für Anträge ab 21. Juli 2026 wird er erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen gewährt.

Ist das Ergebnis des Förderrechners verbindlich?+

Nein. Der Rechner liefert eine erste Indikation. Förderfähigkeit, technische Mindestanforderungen, anrechenbare Kosten und die richtige Reihenfolge müssen vor Antragstellung für das konkrete Vorhaben geprüft werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Förderpotenzial gefunden – wie geht es weiter?

Wir prüfen Ihr konkretes Vorhaben, ordnen den Förderweg ein und sagen Ihnen transparent, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden.

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