Neue Heizungsförderung 2026: Was seit 21. Juli für Wärmepumpen gilt
Für Anträge seit 21. Juli 2026 gilt weiterhin eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 %, 30 % oder 40 % Einkommensbonus hinzu. Regulär ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € möglich – mit Familienzuschlag bis 40.000 €.
So setzt sich der maximale Fördersatz zusammen.
Die Bausteine werden addiert. Die Summe ist jedoch gesetzlich gedeckelt.
Regulär gilt eine Obergrenze von 70 %. Die 80-%-Grenze gilt nur bei relevantem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € beziehungsweise mit Familienzuschlag bis 40.000 €.
Der neue Einkommensbonus in vier Stufen.
Maßgeblich ist bei einem Antrag 2026 der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024.
Welche Kosten je Gebäude berücksichtigt werden.
32.000 € Wärmepumpe → 22.400 € möglicher Zuschuss.
Selbstnutzende Familie, mindestens ein berechtigtes Kind unter 18 Jahren, 40.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und eine für den Klimageschwindigkeitsbonus begünstigte alte Heizung.
- Investition32.000 €
- berücksichtigte Kosten28.000 €
- maximaler Fördersatz80 %
- möglicher Zuschuss22.400 €
Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Neu gestaffelt ist vor allem der Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nun 16 %, der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.
Welche Bonusstufen gelten?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %, wenn eine begünstigte funktionstüchtige alte Heizung ersetzt wird und die Selbstnutzungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € relevantem Haushaltsjahreseinkommen.
Wie werden Kinder berücksichtigt?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Die Anzahl weiterer Kinder erhöht diesen Zuschlag nicht zusätzlich.
Welche Kostenobergrenze gilt?
Für die erste Wohneinheit werden bis 31. Januar 2027 maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 €, danach je 8.000 € hinzu.
Wann gelten 70 % und wann 80 %?
Grundförderung und Boni werden grundsätzlich bei 70 % gedeckelt. Die höhere Obergrenze von 80 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Wird der Familienzuschlag genutzt, liegt diese Grenze bei einem tatsächlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €.
Was ist vor dem Antrag wichtig?
Vor der Antragstellung werden Bestätigung zum Antrag und ein förderkonformer Liefer- oder Leistungsvertrag mit entsprechender Bedingung benötigt. Erst nach Förderzusage sollte die Umsetzung entsprechend den Programmvorgaben starten.
Warum gehört die Heizungsplanung trotzdem dazu?
Eine hohe Förderung macht eine unpassend dimensionierte Anlage nicht wirtschaftlich. Heizlast, Heizflächen, Systemtemperaturen und Hydraulik entscheiden darüber, ob die Wärmepumpe später effizient und komfortabel arbeitet.
Von der allgemeinen Förderregel zu Ihrem konkreten Gebäude.
Gebäude, alte Heizung, Einkommen und technische Ausführung müssen zusammenpassen. Unser Förderrechner liefert die erste Orientierung; vor dem Antrag prüfen wir die Unterlagen im Einzelfall.
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